INDIVIDUELLE LICHTPLANUNG DER EXTRAKLASSE

 

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I. ALLGEMEINES 

1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsschluss gültige Fassung. 

1.2. Kunden sind sowohl Unternehmer iSd § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG als auch Verbraucher iSd § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG. 

1.3. Abweichende, entstehende oder ergänzende AGB werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich entgegen gestimmt. 

 

II. VERTRAGSSCHLUSS

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kun-den zu verstehen. Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsschluss. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. 

2.2 Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Bei einer auf elektronischem Weg bestellten Ware, werden wir den Zugang der Bestellung des Kunden bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt keine Vertragsannahme dar. 

2.3 Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 1 Woche anzunehmen, bei auf elektronischem Weg bestellter Ware binnen von 3 Werktagen nach Eingang. Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung grundlos abzulehnen sowie die Bestellung auf eine übliche Menge zu begrenzen. 

2.4 Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erstellt und sind unverbindlich. Für deren Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Bei unvermeidlichen Kostenüberschreitungen bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres verrechnet werden. Nur schriftliche und entgeltliche Kostenvoranschläge sind verbindlich. 

2.6 Der Vertragsschluss mit Unternehmern erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsge-mäßer Selbstbelieferung nicht oder nur teilweise zu leisten. Auftragsänderungen und/oder Zusatzaufträge sind verbindlich. 

2.7 Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Weg bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden neben den rechtswirksamen einbezogenen AGB per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt. 

 

III. PREISE 

3.1. Die Preise sind stets freibleibend, verstehen sich in Euro inkl. gesetzlicher USt. und gelten für die von uns angegebe-nen Mengeneinheiten ohne Verpackung, Versicherung, Versandkosten sowie Entsorgungskosten. Die Verrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. 

3.2. Bestätigte Preise haben nur Geltung bei Abnahme der Gesamtmenge. 

3.3. Zusatzaufträge sind vom Kunden angemessen zu vergüten, wobei insbesondere unsere Stunden-/Montagesätze maßgeblich sind. 

3.4. Treten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Kostenerhöhungen infolge von Umständen ein, die nicht von un-serem Willen abhängen, wie Erhöhung unseres Einstandspreises, Erhöhung der Erzeuger- und/oder Großhandelspreise auf-grund von Kostenerhöhungen von Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag, oder Erhöhung oder Neueinführung von Abgaben bzw. aufgrund von Versicherungsklauseln, erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend (gilt nicht für Ver-brauchergeschäfte). 

3.5. Bei Dauerschuldverhältnissen wird das Entgelt als wertgesichert nach dem von der Statistik Austria verlautbarten VPI 2015 oder einen an seine Stelle tretenden Index vereinbart, sodass eine Anpassung der Entgelte erfolgt. Als Ausgangsba-sis/Bezugsgröße dient die für den Monat des Vertragsschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen nach oben und unten bleiben bis maximal 3 % unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berech-nen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neu-festsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. 

 

IV. ZAHLUNGSMODALITÄTEN 

4.1. Unsere Rechnungen sind binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt spesenfrei und ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. 

4.2. Ist der Kunde ein Unternehmer, sind wir im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz p.a. zu verrechnen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Ver-zugszinsschadens vor. 

4.3. Bei Verbrauchergeschäften werden für den Fall des Zahlungsverzuges Verzugszinsen in der Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz vereinbart. 

4.4. Der Unternehmer verpflichtet sich zur Bezahlung einer Betreibungskostenpauschale iHv € 40,00. Unbenommen bleibt unser Anspruch auf Geltendmachung der Mahn- und Inkassokosten gegenüber Unternehmern und Verbrauchern. 

4.5. Skontoabzüge, Rabatte oder sonstige Preisnachlässe bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges treten derartige Vereinbarungen außer Kraft. 

4.6. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Ge-schäftsbeziehung sofort fällig zu stellen und unbeschadet unserer sonstigen Rechte –, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren - ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist - zurückzunehmen. 

4.7. Der Kunde verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Im Anwendungsbereich des KSchG gilt dies allerdings nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers oder für den Ausschluss oder Einschränkung von Gegenforde-rungen die in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder die von uns anerkannt worden sind. Will der Kunde den Vertrag stornieren, hat der Auftragnehmer das Recht, eine Stor-nogebühr von 25% der Auftragssumme, die sofort fällig ist, zu verlangen, sofern wir nicht auf Erfüllung bestehen. Darüber hin-aus besteht unbeschadet das Recht auf Geltendmachung des tatsächlich eingetretenen Schadens aufgrund der Stornierung. 

4.8. Der Kunde als Unternehmer ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt. 

4.9. Es steht uns frei, Teillieferungen und –leistungen gesondert in Rechnung zu stellen. 

 

V. EIGENTUMSVORBEHALT 

5.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor, selbst, wenn die Ware nicht unmittelbar von uns, sondern von einem Dritten in unserem Auftrag geliefert wird. 

5.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sind Wartungs- oder Inspektionsarbeiten erforderlich, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

5.3. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung eines Dritten über einen unter Eigentumsvorbe-halt stehenden Kaufgegenstand ist unzulässig. Der Kunde hat uns hierüber sowie über eine allfällige Pfändung oder einen sonstigen Eingriff Dritter unverzüglich schriftlich zu informieren. Der Kunde ist verpflichtet, gegen unser Eigentum gerichtete Zugriffe abzuwehren und haftet für alle Schäden und Kosten, die durch derartige Zugriffe Dritter entstehen können. 

5.4. Der Kunde als Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an uns ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern und auf seinen Fakturen anzubringen. Wir nehmen die Abtretung an. 

5.5. Nach der Abtretung ist der Kunde zu der Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde in Zahlungsverzug gerät. 

5.6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets in unserem Namen und in unserem Auftrag. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware; gleiches gilt, wenn die Ware mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird. 

5.7. Der Kunde hat uns unverzüglich von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen zu informieren. 

5.8. Wir sind berechtigt, zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware zu betre-ten, dies nach angemessener Vorankündigung. 

 

VI. RÜCKTRITTSRECHT FÜR VERBRAUCHER 

6.1. Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den von uns für unsere geschäftlichen Zwecke dauernd be-nützten Räumen, noch bei einem von uns dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, kann er vor-behaltlich Punkt 6.6. von seinem Angebot oder Vertrag binnen 14 Tagen zurücktreten. Diese Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde an den Verbraucher zu laufen, die zumindest unseren Namen und unsere Anschrift, die zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Angaben, eine Information über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages. 

6.2. Bei Kaufverträgen über Waren beginnt die Frist frühestens mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz der Ware erlangt. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, verlängert sich die Rücktrittsfrist um 12 Monate. Wenn wir die Urkundenausfolgung innerhalb von 12 Monaten ab dem Fristbeginn nachholen, endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, an dem der Verbraucher die Urkunde erhält. 

6.3. Der Verbraucher kann nach § 11 FAGG von einem im Fernabsatz oder außerhalb vom Geschäft abgeschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Be-ginn des Vertragsschlusses, bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm genannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt. Wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm genannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt. Bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder von diesem benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt. 

6.4. Der Verbraucher kann von seinem Angebot weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilli-gung maßgebliche Umstände, wie zum Beispiel die Zustimmung Dritter, Aussicht auf steuerliche Vorteile oder öffentliche För-derungen oder einen Kredit, die wir im Zuge der Vertragsverhandlung als wahrscheinlich dargestellt haben, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der voll-ständigen Erfüllung des Vertrages durch beide Vertragspartner. 

6.5. Um die vorgenannten Widerrufsrechte auszuüben, muss der Verbraucher an uns mittels eindeutiger Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief an ILLUMINA – Licht & Service GmbH, Gobrechtsham 131, 4912 Neuhofen/I oder ein E-Mail an office@illumina.at) über den Entschluss des Verbrauchers, den Vertrag zu widerrufen informieren. Zur Wahrung der Wider-rufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. 

6.6. Wünscht der Kunde, dass die vertragsgegenständlichen Waren noch vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist bestellt oder geliefert werden, nimmt er hiermit ausdrücklich zur Kenntnis, dass er das gesetzliche Rücktrittsrecht mit diesem Verlangen der vorzeitigen Vertragserfüllung verliert, wenn die Ware vor Ablauf der vorgenannten Frist bestellt oder geliefert wird. 

 

VII. LIEFERUNG UND GEFAHRENÜBERGANG 

7.1. Die Lieferung der Waren erfolgt durch uns oder Dritte (Zusteller). Die Auswahl der Art des Versandes bzw. des Transporteurs bleibt ausschließlich uns vorbehalten und erklärt sich der Kunde damit einverstanden. Die Verpackung erfolgt in handelsüblicher Weise. 

7.2. Es gelten die auf der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferfristen und Fertigstellungstermine. 

7.3. Unsere Leistungsfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn alle kaufmännischen und technischen Bedingungen geklärt sind und der Kunde sämtliche Vorleistungen für eine ungehinderte Ausführung und Fertigstellung unserer Leistungen erbracht hat. Der Kunde hat insbesondere die für die Leistungserbringung erforderliche Infrastruktur auf seine Kosten beizustellen. 

7.4. Lieferverzögerungen aufgrund von Verzögerungen der Lieferung durch Vorlieferanten sowie aufgrund von Ereignis-sen außerhalb des Einflussbereiches von uns sowie aufgrund höherer Gewalt, sind nicht von uns zu vertreten. 

7.5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Kunden über, beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur Aus-führung der Versendung bestimmten Dritten.

7.6. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG und versendet der Unternehmer die Ware, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesen bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförde-rungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine vom Unternehmer vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über. Mangels anderer Vereinbarung erwirbt der Verbraucher zugleich mit dem Gefahrenübergang das Eigentum an der Ware. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der An-nahme im Verzug ist. 

7.7. Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. 

7.8. Reklamationen wegen angeblich nicht oder nicht vollständig erfolgter Lieferung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Lieferscheines zu erheben, mangels Lieferschein ab Erhalt der Rechnung. 

7.9. Der Kunde hat uns bei der Leistungserbringung zu unterstützen und binnen angemessener, längstens 14-tägiger Frist seinen Spezifizierungspflichten nachzukommen, widrigenfalls hat er die entsprechende Verschiebung des Fertigstellungster-mins hinzunehmen und kann hieraus keine Ersatzansprüche geltend machen. 

7.10. Im Falle des Annahmeverzuges des Kunden bzw. wenn er seiner Pflicht, uns die Leistungsausführung zu ermögli-chen, nicht oder nur teilweise nachkommt, sind wir ungeachtet eines weitergehenden Schadenersatzanspruchs berechtigt, das gesamte Entgelt zur Zahlung fällig und eine pauschale Lagergebühr iHv 2% des Angebotsbetrages in Rechnung zu stellen. 

7.11. Sämtliche Kosten, die auf die Verzögerung des Kunden zurückzuführen sind, gehen zu seinen Lasten. Stehzeiten, die wir nicht zu vertreten haben, sind vom Kunden gemäß der vereinbarten Regie-Stundensätze abzugelten, ansonsten angemes-sen. 

7.12. Für den Fall, des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder daran festzuhalten; dies ungeachtet der Geltendmachung eines weitergehenden Schadener-satzes. 

7.13. Sollten wir die Ware nach einem Vertragsrücktritt unsererseits zurücknehmen, sind wir berechtigt, einen pauschalier-ten Schadenersatz iHv 25% des Auftragswertes zzgl. USt. in Rechnung zu stellen. Ist der Kunde ein Unternehmer, wird die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes vorbehalten. 

 

VIII. GEWÄHRLEISTUNG 

8.1. Wir sind berechtigt, die vom Kunden im Rahmen der Gewährleistung gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn sie un-möglich oder verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand für uns verbunden ist. 

8.2. Bei Unternehmern leisten wir für Mängel zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch. 

8.3. Unternehmer müssen die gelieferte Ware innerhalb einer angemessenen Frist auf Mängel – auch verdeckte – unter-suchen und uns diese innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, sonst ist die Geltendma-chung von Gewährleistungs- sowie von Schadenersatzansprüchen und Ansprüche aus dem Titel des Irrtums ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die nachweislich rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 

8.4. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn Mängel auf nicht fachmännische Handhabung oder gewöhn-liche Abnützung, etc. zurückzuführen sind. Wir haften auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter zurückzufüh-ren sind. 

8.5. Wir geben gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unbe-rührt. 

8.6. Alle Angaben über Gewichte, Beschreibungen, etc. gegenüber Unternehmern sind rechtlich unverbindlich. 

8.7. Bei Unternehmern wird die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr verkürzt und die Anwendung des § 924 ABGB ausge-schlossen. 

 

IX. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UND FREISTELLUNG 

9.1. Außerhalb des Anwendungsbereichs des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich unsere Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erziel-ten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen, ebenso die Haftung für Schäden durch Stemm-, Bohrarbeiten etc. an nicht bekannt gegebenen Einbauten im Mauerwerk. 

9.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Personenschäden des Kunden. Gegenüber Verbrauchern gilt die Haftungsbeschränkung für leichte Fahrlässigkeit nicht. 

9.3. Unsere Haftung ist ebenfalls insbesondere ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetrieb-nahme oder Wartung, Instandhaltung sowie natürliche Abnützung etc. 

9.4. Wir haften nur für eigene Inhalte auf der Website unseres Online-Shops. Soweit wir mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglichen, sind wir für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Wir machen uns die fremden In-halte nicht zu Eigen. Sofern wir Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhalten, werden wir den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren. 

9.5. Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird. 

9.6. Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren ist unter genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhalts einschließlich des Nachweises, dass die Lieferungen und Leistungen von uns stammen, schriftlich an uns zu richten. 

9.7. Die Beladung ist nicht von unserer vertraglichen Leistungspflicht umfasst. Für Ladegutsicherung und Ladungssicher-heit ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. 

 

X. DATENSCHUTZ, ADRESSÄNDERUNG, URHEBERRECHT, GEHEIMHALTUNG 

10.1. Der Kunde erteilt uns die ausdrückliche Zustimmung, sämtliche uns überlassene Daten verwenden zu dürfen. Eine Änderung der Wohn- bzw. Geschäftsadresse ist während aufrechtem Vertragsverhältnis unverzüglich bekannt zu geben.

10.2. Die Datenschutzerklärung ist unter: www.illumina.at einsehbar und wird dem Kunden über Anfrage jederzeit durch Zusendung per E-Mail oder per Post zur Verfügung gestellt. 

10.3. Erklärungen an den Kunden gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesandt werden, es sei denn, der Kunde hat uns eine neue Wohn- bzw. Geschäftsadresse schriftlich mitgeteilt, wobei der Zeitpunkt des Zugangs bei solchen schriftlichen Erklärungen bei uns ausschlaggebend ist. 

10.4. Sämtliche Unterlagen, Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen bleiben stets in unserem Eigentum. Der Kunde erhält darauf keine Rechte, insbesondere kein Immaterialgüterrecht. 

10.5. Der Kunde verpflichtet sich, die von uns übermittelten personenbezogenen Daten gemäß den jeweils gültigen daten- schutzrechtlichen Vorschriften, ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung zu verarbeiten und diese Daten umgehend nach Wegfall eines zur Verarbeitung gerechtfertigten Grundes zu löschen (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte). 

10.6. Der Kunde als Unternehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über betriebsrelevante Informationen von Kunden, Lieferanten und sonstigen Vertragspartnern. Für den Fall des Zuwiderhan-delns wird eine Konventionalstrafe in Höhe des 6-fachen Auftragswertes, zumindest aber eines Betrages in der Höhe von € 5.000,00 vereinbart. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. 

10.7. Werden vom Kunden Immaterialgüter beigestellt, sind wir zu deren Verwendung berechtigt. Werden diesbezüglich Schutzrechte Dritter geltend gemacht, werden wir die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einstellen. Der Kunde hat uns sämtliche dadurch aufgewendete Kosten zu ersetzen. Ebenso sind wir vom Kunden klag- und schadlos zu halten, wenn wir wegen der Verwendung derartiger Güter von Dritten in Anspruch genom-men werden. 

 

XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

11.1. Erfüllungsort ist ausschließlich der Sitz von ILLUMINA – Licht & Service GmbH, Gobrechtsham 131, 4912 Neuhofen/I. 

11.2. Zuständig für alle sich mittelbar und unmittelbar aus dem Vertrag ergebenen Streitigkeiten ist das nach dem Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht im Sprengel des Landesgerichtes Ried im Innkreis. Ist der Kunde Verbrau-cher, gilt dieser Gerichtsstand nur als vereinbart, wenn er in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufent-halt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt. 

11.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes. 

11.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden, einschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingun-gen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird bei Verträgen mit Unternehmern mit einer Regelung ersetzt, deren wirt-schaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahe kommt. 

11.5. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.